Vertragsbestimmungen für KursteilnehmerInnen

Definitive Anmeldung

Die Teilnehmeranzahl an den Kursen ist begrenzt und die Plätze werden nach Datum des Anmelde-Eingangs berücksichtigt.

Ihre schriftliche Anmeldung (online oder per Mail) wird innert 15 Tagen bestätigt, wenn Sie definitiv einen Kursplatz haben. Sollte bereits eine Warteliste bestehen, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Bei ungenügender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, auf die Durchführung eines Kurses zu verzichten bzw. Ihnen ein späteres Kursdatum vorzuschlagen (schriftliche Mitteilung).

Zahlung

Zur Begleichung der Kurskosten erhalten Sie mit der Bestätigung eine Rechnung mit Angaben unseres Postkontos. Allfällige Spesen, die uns belastet werden, stellen wir in Rechnung. Die Überweisung muss spätestens 60 Tage vor Kursbeginn unserem Konto gutgeschrieben sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Kursplatz durch die IMTT weitergegeben werden. Annullationsgebühren (siehe unten) werden auf jeden Fall in Rechnung gestellt.

Bei kurzfristigeren Anmeldungen (Kursbeginn innerhalb 60 Tagen) hat die Zahlung sofort zu erfolgen.

Abmeldung

Eine Kursabmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Es gelten dabei, egal aus welchen Gründen die Teilnahme unterbleibt, folgende Annullationsbedingungen:

➢ Bis 2 Monate vor Kursbeginn: (Bearbeitungsgebühr) CHF 70.00

➢ Bis 1 Monat vor Kursbeginn: 30% der Kurskosten

➢ 30 bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten

➢ 13 Tage vor oder während des Kurses: 100% der Kurskosten

Annullierungskosten-Versicherung

Sie buchen Ihren Kurs lange im Voraus. Wenn Sie kurz vor Kursbeginn die Teilnahme absagen müssen, entstehen Abmeldekosten, allenfalls in voller Höhe. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung (Allianz). Wichtig: Die Prämie für diese Versicherung muss bis 8 Tage nach Ausstellung der definitiven Buchungsbestätigung einbezahlt sein. Der gestempelte Empfangsschein gilt als Versicherungsdokument.

Kursannullation durch die IMTT

Im Falle einer Kursannullation durch die IMTT werden die bereits einbezahlten Kurskosten zurückerstattet. Im Falle eines Abbruchs eines laufenden Kurses durch die IMTT wird den Teilnehmern entweder ein Ersatzkurs (Durchführung innerhalb eines Jahres) angeboten oder die Kurskosten anteilmässig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.